Der Bundesrat stimmte am 10.7.2015 dem Gesetz zur Anpassung von Familienleistungen und zum Abbau der kalten Progression zu. Damit wird die in den Jahren 2014 und 2015 entstandene kalte Progression abgebaut und der Kinderfreibetrag, das Kindergeld, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Kinderzuschlag für Geringverdiener angehoben. Im Einzelnen sieht das Gesetz die folgenden Anpassungen vor:
bisher | 2015 | 2016 | |
Kinderfreibetrag | 7.008 € | 7.152 € | 7.248 € |
Kindergeld für das 1. und 2. Kind | 184 € | 188 € | 190 € |
für das 3. Kind | 190 € | 194 € | 196 € |
für jedes weitere Kind | 215 € | 219 € | 221 € |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | 1.308 € | 1.908 € | 1.908 € |
für jedes weitere Kind | 240 € | 240 € | |
Unterhaltshöchstbetrag | 8.354 € | 8.472 € | 8.652 € |
Grundfreibetrag | 8.354 € | 8.472 € | 8.652 € |
Kindergeld: Das IHK höhere Kindergeld soll ab September 2015 ausgezahlt werden. Für die zurückliegenden Monate ab Reviews Januar 2015 wird die Nachzahlung spätestens ab Oktober 2015 zusammen in einem Betrag erfolgen. Das höhere Kindergeld wird automatisch gezahlt. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.
Kinderzuschlag Post für Geringverdiener: Anhebung zum 1.7.2016 um 2