Unsere Dienstleistungen

Alle unsere Dienstleistungen erbringen wir in enger Abstimmung mit dem Mandanten. Je nach individuellem Wunsch findet eine Arbeitsteilung zwischen dem Mandanten und der Kanzlei statt.

Das mögliche Spektrum reicht z.B. im Bereich der Finanzbuchführung von der Plausibilitätsprüfung der vom Mandanten selbst erfaßten Buchführungsdaten bis zum „Premium-Service“ der Komplett-FIBU durch uns einschießlich Belegwesen, monatlicher Fortschreibung der Anlagenbuchführung, periodenabgrenzender Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, OPOS-Nebenbuchführung, Durchführung des Zahlungsverkehrs, automatisierte Mahnläufe bis hin zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Mehr als „nur“ Steuerberatung

KBF bietet seinen Mandanten integrierte wirtschafts-, rechts- und steuerberatende Dienstleistungen an. Kurzfristige, rein steuerlich motivierte Entscheidungen führen oft zu einem langfristig suboptimalen Ergebnis. Es gilt, möglichst alle Aspekte einer zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen. Hierzu benötigt der Entscheider Informationen, bei deren Beschaffung und Bewertung wir ihn kompetent unterstützen.

Mandanten aller Größen, aller Rechtsformen und aller Branchen zählen zu unseren langjährigen Partnern. Ob kleines, mittleres oder großes Unternehmen, Selbstständiger oder Privatperson, Körperschaft oder Verein: für Sie alle erarbeiten wir individuell abgestimmte Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen entsprechen.

Integrierte Beratung erfordert ein hohes Maß an Kompetenz, gerade im sich laufend ändernden Steuerrecht. Wir von KBF verfolgen permanent die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht, werten die umfangreiche Fachliteratur aus und beobachten bereits im Vorfeld die Entwicklung in der Steuergesetzgebung.

KBF-Mandanten profitieren von unserer langjährigen und vielfältigen Erfahrung. Seit 1960 beraten wir den Mittelstand in der Region. Die im Laufe dieser Jahre gewonnen Kenntnisse und Erfahrungen setzen wir gezielt für Sie ein.

Qualifizierte Unterstützung – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen

Grundvoraussetzung für das Treffen unternehmerischer Entscheidungen ist ein aussagekräftiges Rechnungswesen. Es dokumentiert einerseits die wirtschaftliche Entwicklung und erfüllt (ergänzend) steuerliche Vorschriften, andererseits liefert es Basisinformationen, ohne die eine betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidung in der Regel nicht möglich ist.

Diese wichtige Erkenntnis ist unser Motto: „Wir machen Buchhaltung nicht für das Finanzamt, sondern für unsere Mandanten!!“

Unsere Mitarbeiter/-innen erledigen Ihre Buchführungsarbeiten effizient und zuverlässig. So haben Sie jederzeit Zugriff auf aktuelle, professionell aufbereitete Unternehmensdaten aus dem Rechnungswesen.

Die permanenten Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht setzen wir in laufenden Schulungen unserer Mitarbeiter/-innen aktuell und präzise um. Dabei arbeiten wir mit der jeweils neuesten Kanzleisoftware, System ADDISON. Durch eine Online-Anbindung an die Entwicklungsabteilung von ADDISON wird die Software bei Bedarf fortlaufend an Rechtsänderungen und Neuerungen angepasst. So sind wir ständig „auf dem Laufenden“.

Wenn Sie selbst erfassen oder buchen möchten, stellen wir Ihnen gerne die dafür entwickelten ADDISON-Programme zur Verfügung. Wir nutzen modernste Webtechnologie, um den Daten-, Dokumenten- und/oder Belegaustausch mit Ihnen möglich zu machen. Hierbei sind unterschiedliche Grade der Arbeitsteilung zwischen Mandant und Kanzlei denkbar. Es soll Ihnen ein leichterer Büroalltag und eine einfachere Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater möglich gemacht werden. Je nachdem, welche Funktionen Sie nutzen möchten, erstellen wir Ihnen individuelle und maßgeschneiderte Programmlösungen. Die Bedienung kann dabei durch verschiedene Endgeräte, wie PC, Smartphone oder Tablet, erfolgen. Wir stellen Ihnen u.a. folgende Funktionen zur Verfügung, die nur einzeln, nebeneinander oder auch kombiniert genutzt werden können:

  • Nutzung einer Online-Buchhaltungssoftware
  • Erfassung von Lohnrelevanten Daten (z.B. Personalstammdaten oder Gehaltsdaten)
  • Abrufen von Auswertungen (z.B. Summen- und Saldenlisten oder Betriebswirtschaftliche Auswertungen)
  • Generierung von Ausgangsrechnungen und Überprüfung des Zahlungseingangs
  • Erfassung und Versand von Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Erfassung von Kassendaten
  • Nutzung eines Bankbuches

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Die Nutzung der Funktionen gewährleistet eine hohe Sicherheit bei der Übertragung von Daten an unsere Kanzlei. Durch ein Überspielen Ihrer Datenbestände auf unseren Mainserver können Sie diesen für Ihre Datensicherung nutzen.

Sollten Sie als unser Mandant bereits über einen ADDISON-One-Click-Zugang verfügen, gelangen Sie hier zu Ihrem persönlichen Portal.

Viele Buchführungsaufgaben, wie etwa die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, sind streng termingebunden. Banken werden im Rahmen des „Ratings“ zukünftig verstärkt auf die rechtzeitige Vorlage der BWA achten. Wenn Sie uns Ihr Rechnungswesen übertragen, können Sie sich auf eine termingerechte Erledigung verlassen – unabhängig von Urlaub und Krankheit einzelner Mitarbeiter.

Ihr/e zuständige/r KBF-Mitarbeiter/in ist Ihr persönlicher Ansprechpartner, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert und sich bei Bedarf mit Ihrem KBF-Berater abstimmt. Das steigert die Effizienz der Zusammenarbeit und schafft persönliches Vertrauen.

Finanzbuchführung, Zahlungsverkehr und Mahnwesen

Wenn Sie möchten, nehmen wir Ihnen gerne alle Buchführungsarbeiten ab. Wir richten die Buchhaltung Ihren Wünschen entsprechend ein und besprechen mit Ihnen die Anforderungen. Wir beraten Sie bei der Organisation Ihres Belegwesens, um einen effizienten und kostengünstigen Ablauf zu erreichen.

Sie überlassen uns die Belege vorsortiert oder ungeordnet in elektronischer Form oder als Papierbelege. Wir erledigen das Buchen. Hierbei stimmen Sie sich terminlich mit Ihrer/Ihrem zuständigen Mitarbeiter/in ab und erhalten nach kürzest möglicher Bearbeitungszeit Ihre Auswertungen:

  • Summen- und Saldenlisten
  • Offen-Posten-Listen (optional mit ausgewiesenen Fälligkeiten)
  • Mahnvorschlagslisten
  • Zahlungsvorschlagslisten mit Zahlungsdateien (im .dtaus Format)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (direkte Übermittlung an die Finanzverwaltung)
  • Kontenblätter (optional bei Bedarf)
  • Standardisierte und/oder individuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen Ihre Auswertungen gerne auf gesichertem elektronischem Weg. Ihre Konten stimmen wir bereits im laufenden Erstellungsprozess regelmäßig ab, so dass Ihre Auswertungen jederzeit ein aussagekräftiges Bild vermitteln.

Nach Bedarf gestalten wir Ihre BWA individuell und nehmen monatlich Abgrenzungsbuchungen vor, zum Beispiel bei Abschreibungen, Bestandsveränderungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten. So erhalten Sie eine aussagefähige Periodenerfolgsrechnung, wenn Sie wollen auch mit Planwerten.

Auch den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen können wir für Sie erledigen. Unbezahlte, fällige Forderungen geben wir dann nach Rücksprache direkt an unsere Rechtsberatung zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens weiter.

Organisation Ihrer Inhouse-Buchführung

Wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst „INHOUSE“ führen, beraten wir Sie gerne bei Einrichtung und/oder Durchführung von organisatorischen Verbesserungen: von der Sachkonten- und Offen-Posten-Buchhaltung über die Betriebswirtschaftliche Auswertung bis zur Kostenrechnung und zum Controlling.

Buchführung ist kein Selbstzweck: Nutzen und Kosten einer Information werden von uns stets kritisch gegeneinander abgewogen.

Wir unterstützen Sie dabei, Rationalisierungspotenziale zu erschließen und interne Abläufe effizient zu organisieren: Rechnungsein- und ausgang, Belegwesen, Datenverarbeitung, Zahlungsverkehr, Mahn- und Meldewesen, Berichtsgestaltung und Reporting.

Unsere Beratung umfasst hier selbstverständlich auch die sinnvolle Nutzung von EDV-Potenzialen sowie die Datensicherung und –aufbewahrung unter Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoDB).

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Unsere Leistungen umfassen in diesem Bereich unter anderem:

  • Ermittlung der Bruttovergütung in allen Lohnsystemen zum Beispiel auch Baulohn
  • Ermittlung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge
  • Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Meldungen an die Kranken- und Rentenversicherungsträger
  • Monatsabrechnungen für die Mitarbeiter
  • Lohnkonten und Lohnjournal
  • Bearbeiten der Lohnsteuerkarten
  • Sozialversicherungsnachweise
  • Daten- oder Überweisungsträger für alle Zahlungen
  • Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung

Personalverwaltung

Gerne erledigen wir auch Ihre Personalverwaltung – vollständig oder teilweise:

  • An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
  • Überwachen der Lohnfortzahlungsfristen
  • Anträge bei Lohnfortzahlung
  • Meldungen bei Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Arbeitsunfall, unbezahltem Urlaub usw.
  • Jahresmeldungen betreffend Unfallversicherung und Schwerbehindertenabgabe
  • Sonstige Meldungen und Anträge
  • Verdienst- und Arbeitsbescheinigungen
  • Urlaubs- und Krankheitskartei
  • Erstellen und Versenden der Arbeitspapiere
  • Führen der Personalakten
  • kompletter Zahlungsverkehr

Beratung zum Personalwesen

Bei Maßnahmen im Personalwesen beraten wir Sie über lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel bei Mitarbeiterbeteiligungen, Abfindungen oder der betrieblichen Altersversorgung und entwickeln Kostenminimierungsstrategien.

Egal, ob Sie eine Inhouse-Buchführung haben oder Ihre Buchhaltung von uns erstellen lassen, verarbeiten wir die Daten weiter zum Jahresabschluss. Neben der Erstellung des Jahresabschlusses übernehmen wir auch die Erstellung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz), der Offenlegung und der betrieblichen Steuererklärungen sowie deren elektronische Übermittlung an die jeweiligen Stellen.

Unser Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst weiterhin die Erstellung von privaten Steuererklärungen, die Überprüfung von Steuerbescheiden sowie die Begleitung und Vertretung bei Betriebsprüfungen.

Gerade das Steuerrecht unterliegt einem steten Wandel. Die nationalen und internationalen Aufgaben der Steuerberatung werden ständig komplexer und anspruchsvoller.

Mit detailliertem Fachwissen und Kreativität entwickeln wir aktiv steueroptimierte und gleichzeitig betriebswirtschaftlich ausgewogene Konzepte zum größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen unserer Mandanten.

Neben einer umfassenden Betreuung von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss nach HGB oder IAS bieten wir daher folgende Leistungen an:

  • Steuergestaltung und Steuerplanung
  • Betriebswirtschaftliche Gestaltungsberatung und Umsetzung betriebswirtschaftlicher Modelle (z.B. im Controllingbereich)
  • Existenzgründungen
  • Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Unternehmensbewertungen
  • Treuhänderische Vermögensverwaltung
  • Private Vermögensanalyse

Sie wollen wissen, über welchen Betrag Sie nach Berücksichtigung aller voraussichtlich anfallenden Steuern und Darlehensverpflichtungen Sie am Periodenende noch verfügen können – dann erstellen wir für Sie Ihren persönlich disponierbaren Erfolg. Er benennt Ihnen den Betrag, über den Sie am Periodenende frei verfügen („disponieren“) können. Neben den traditionellen Steuerungsgrößen wie Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn stellt der disponierbare Cash Flow eine zentrale betriebliche Steuerungsgröße dar, über die Sie entscheiden können, wie Sie freie Mittel verwenden – Investition im Betrieb oder privater Konsum.

Auf Ihren Wunsch steuern wir Ihre Daten zur Teilnahme an Betriebsvergleichen ein. Hierdurch erhalten Sie ein, wie Sie im Vergleich zu anderen Betrieben Ihrer Branche und Größe abschneiden. Zur permanenten zeitlichen Kontrolle Ihrer betrieblichen Zahlen führen wir gerne eine regelmäßige Kennzahlenanalyse durch, welche sich insbesondere als Vorbereitung der periodischen Bankgespräche im Rahmen des Kreditratings eignen.

Bei der Wirtschaftsprüfung legen wir in Ihrem Interesse größten Wert auf Integrität, Objektivität und Neutralität. Wir analysieren Sachverhalte, stellen sie transparent dar und decken Schwachstellen im Unternehmen auf.

Wir führen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch: Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IAS, Gründungsprüfungen, Prüfungen von Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage und Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz.

Sie können Ihr Unternehmen auch einer freiwilligen Prüfung unterziehen, wie beispielsweise Prüfungen nach MaBV, EEG, KWK-G. Sanierungsprüfungen, Due-Diligence-Prüfungen und Sonderprüfungen gehören ebenfalls zu unserem Aufgabenspektrum.

Es entspricht unserem integrativen Beratungsansatz im Rahmen unseres Prüfungsangebots, wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten zu schaffen. Prüfung ist für uns immer auch Ausgangspunkt einer zukunftsorientierten, gestaltenden Beratung in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht.

Bei unternehmerischen Entscheidungen gilt es – neben betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten – insbesondere auch zivilrechtliche Aspekte zu beachten: deshalb ist eine solide Rechtsberatung heutzutage sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich unverzichtbar.

KBF bietet Ihnen eine umfassend fundierte Beratung mit dem Ziel, Ihren Interessen Geltung zu verschaffen und Konflikte bereits im Vorfeld auszuschließen. Wenn es die Durchsetzung Ihrer Interessen erfordert, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Fehrenbach auch mit einer engagierten Vertretung vor Gericht zur Seite.

Für unsere Mandanten erweist sich die enge Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Steuerberatern als großer Vorteil: kurze Informations- und Diskussionswege unter den Kollegen ermöglichen Lösungen, die den steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden.

Neben den klassischen zivilrechtlichen Kernthemen wie Vertrags-, Familien- und Erbrecht liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf folgenden Spezialgebieten:

Handels- und Gesellschaftsrecht

Meinungsverschiedenheiten bei der Abwicklung von Verträgen – insbesondere Werkverträgen, Kaufverträgen oder sonstigen Vereinbarungen – einerseits, Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Kunden bis hin zur Konfrontation mit Insolvenzen andererseits erfordern regelmäßig fachkundige anwaltliche Beratung. Dies gilt umso mehr auch für die streitvermeidende Formulierung der Verträge, die Sie in Ihrem Unternehmen verwenden.

Gesetzgeber und Rechtsprechung tragen ihren Teil dazu bei, dass Ihre Verträge und Vertragsformulare regelmäßig einer juristischen Prüfung unterzogen werden müssen. Dies leisten wir in anlassbezogenen Abständen für Sie.

Die Anlässe für gesellschaftsrechtliche Gestaltungen sind vielfältig: ein Unternehmen soll neu gegründet, durch Erwerb eines anderen Unternehmens oder Aufnahme von Mitgesellschaftern erweitert, ganz oder zum Teil auf Nachfolger übertragen, in einzelne Unternehmenszweige aufgeteilt oder ganz bzw. teilweise verkauft werden.

Auswirkungen dieser Maßnahmen reichen normalerweise weit über das Handels- und Gesellschaftsrecht hinaus bis hinein ins Erbrecht und Steuerrecht.

Zivilrechtliche Fehler kann man (rückwirkend) heilen. Im Falle steuerrechtlich ungünstiger Vertragsgestaltungen besteht diese Möglichkeit gegenüber dem Finanzamt dagegen nicht.

Daher sind die steuerlichen Konsequenzen der beabsichtigten gesellschaftsrechtlichen Gestaltung schon im Vorfeld zu berücksichtigen. Dabei steht die persönliche und wirtschaftliche Zielsetzung grundsätzlich im Vordergrund. Steht diese fest, wird die steuerrechtlich sinnvollste Umsetzung ausgearbeitet.

Dieser Ansatz der Gestaltungsberatung berücksichtigt jeweils die neuesten Rechtsentwicklungen im Steuerrecht. Wir begleiten Sie kompetent durch diesen “Paragraphendschungel”, aufgezeigt werden insbesondere steuerliche Vorteile und Risiken bei:

  • Gründung
  • Rechtsformwahl
  • Anteilsübertragung
  • Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen
  • Betriebsverpachtung
  • Betriebsaufspaltung
  • Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
  • Auflösung/Liquidation der Gesellschaft
  • Ausscheiden von Gesellschaftern

Arbeitsrecht

Wir entwickeln für Sie bei der Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowohl Musterverträge als auch maßgeschneiderte Individualverträge, letztere vor allem für leitende Angestellte. Bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen beraten wir umfassend von der Planung bis zur Durchführung unter Einschluss der Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Wir beraten und vertreten Unternehmen des Mittelstandes, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte bei Begründung und Beendigung ihrer dienstvertraglichen Verhältnisse und in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Das Entwerfen moderner, leistungsorientierter Vergütungssysteme gehört zu unserem Angebotsspektrum ebenso wie das von betrieblichen Altersversorgungssystemen.