Bei unternehmerischen Entscheidungen gilt es – neben betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten – insbesondere auch zivilrechtliche Aspekte zu beachten: deshalb ist eine solide Rechtsberatung heutzutage sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich unverzichtbar.
KBF bietet Ihnen eine umfassend fundierte Beratung mit dem Ziel, Ihren Interessen Geltung zu verschaffen und Konflikte bereits im Vorfeld auszuschließen. Wenn es die Durchsetzung Ihrer Interessen erfordert, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Fehrenbach auch mit einer engagierten Vertretung vor Gericht zur Seite.
Für unsere Mandanten erweist sich die enge Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Steuerberatern als großer Vorteil: kurze Informations- und Diskussionswege unter den Kollegen ermöglichen Lösungen, die den steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden.
Neben den klassischen zivilrechtlichen Kernthemen wie Vertrags-, Familien- und Erbrecht liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf folgenden Spezialgebieten:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Meinungsverschiedenheiten bei der Abwicklung von Verträgen – insbesondere Werkverträgen, Kaufverträgen oder sonstigen Vereinbarungen – Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Kunden bis hin zur Konfrontation mit Insolvenzen erfordern regelmäßig fachkundige anwaltliche Beratung. Dies gilt umso mehr auch für die streitvermeidende Formulierung der Verträge, die Sie in Ihrem Unternehmen verwenden.
Gesetzgeber und Rechtsprechung tragen ihren Teil dazu bei, dass Ihre Verträge und Vertragsformulare regelmäßig einer juristischen Prüfung unterzogen werden müssen. Dies leisten wir in anlassbezogenen Abständen für Sie.
Die Anlässe für gesellschaftsrechtliche Gestaltungen sind vielfältig: ein Unternehmen soll neu gegründet, durch Erwerb eines anderen Unternehmens oder Aufnahme von Mitgesellschaftern erweitert, ganz oder zum Teil auf Nachfolger übertragen, in einzelne Unternehmenszweige aufgeteilt oder ganz bzw. teilweise verkauft werden.
Auswirkungen dieser Maßnahmen reichen normalerweise weit über das Handels- und Gesellschaftsrecht hinaus bis hinein ins Erbrecht und Steuerrecht.
Zivilrechtliche Fehler kann man (rückwirkend) heilen. Im Falle steuerrechtlich ungünstiger Vertragsgestaltungen besteht diese Möglichkeit gegenüber dem Finanzamt dagegen nicht.
Daher sind die steuerlichen Konsequenzen der beabsichtigten gesellschaftsrechtlichen Gestaltung schon im Vorfeld zu berücksichtigen. Dabei steht die persönliche und wirtschaftliche Zielsetzung grundsätzlich im Vordergrund. Steht diese fest, wird die steuerrechtlich sinnvollste Umsetzung ausgearbeitet.
Dieser Ansatz der Gestaltungsberatung berücksichtigt jeweils die neuesten Rechtsentwicklungen im Steuerrecht. Wir begleiten Sie kompetent durch diesen “Paragraphendschungel”, aufgezeigt werden insbesondere steuerliche Vorteile und Risiken bei:
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Rechtsformwahl
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Anteilsübertragung
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Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen
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Betriebsverpachtung
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Betriebsaufspaltung
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Unternehmensnachfolge
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Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
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Auflösung/Liquidation der Gesellschaft
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Ausscheiden von Gesellschaftern
Arbeitsrecht
Wir entwickeln für Sie bei der Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowohl Musterverträge als auch maßgeschneiderte Individualverträge, letztere vor allem für leitende Angestellte. Bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen beraten wir umfassend von der Planung bis zur Durchführung unter Einschluss der Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Wir beraten und vertreten Unternehmen des Mittelstandes, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte bei Begründung und Beendigung ihrer dienstvertraglichen Verhältnisse und in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Das Entwerfen moderner, leistungsorientierter Vergütungssysteme gehört zu unserem Angebotsspektrum ebenso wie das von betrieblichen Altersversorgungssystemen.