Mit dem Steueränderungsgesetz (StÄndG) 2015 wird die Steuer-Identifikationsnummer ein lebenslängliches Erkennungsmerkmal, Jerseys so ist z. B. an dem 01.01.2016 die Steuer-Identifikations- nummer eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die seines Kindes mitteilen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Doppelzahlung kommt.

Neuanträge müssen ab 2016 zwingend Officially die Steuer-Identifikationsnummer enthalten. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, sollten die Steuer-Identifikationsnummer rechtzeitig, spätestens bis Ende 2016 nachreichen.

Die Familienkassen werden es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ohne das Vorliegen der Identifikationsnummern die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug nicht erfüllt sind und damit die Familienkassen das ab Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückfordern können.

Das Bundeszentralamt für Steuern unter www.bzst.de die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.